News, Aktuelles

Hier finden Sie News und aktuelle Meldungen der Buchholz Stadtwerke.

Umsatzsteuersenkung auch für unsere Kunden.

Umsetzung des Corona-Steuerhilfegesetzes.

Die Bundesregierung hat mit dem 2. Corona-Steuerhilfegesetz steuerliche Erleichterungen und Hilfen beschlossen, um die negativen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern. Zu den Maßnahmen des Konjunkturpakets gehört eine befristete Senkung des Umsatzsteuersatzes im 2. Halbjahr von 19 % auf 16 % bzw. des ermäßigten Umsatzsteuersatzes von 7 % auf 5 %.

Da die Umsatzsteuer auch auf die Energie- und Wasser-Lieferungen der Buchholzer Stadtwerke erhoben wird, rechnen wir die entsprechenden Leistungen vom 1.7. bis 31.12. 2020 mit den befristet gesenkten Steuersätzen ab.

Bitte beachten Sie, dass alle auf unserer Website genannten Preise die Umsatzsteuer in Höhe des gesetzlichen Regelsteuersatzes von 19 % beinhalten. Das zweite Corona-Steuerhilfegesetz senkt diesen Regelsteuersatz zeitlich befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 auf 16 % ab; der reduzierte Steuersatz wird von 7% auf 5% abgesenkt. Leistungen, die in dieser Zeit erbracht werden, berechnen wir entsprechend mit dem befristet abgesenkten Steuersatz.

Ihre Buchholzer Stadtwerke

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