Wärme plus
Null Investitionen – kompletter Service
Wärme plus heißt das attraktive Förderprogramm, mit dem wir die Erneuerung alter Heizungsanlagen unterstützen.
Nutzen Sie Wärme plus für eine effiziente Wärmeversorgung. Dazu installieren und betreiben die Buchholzer Stadtwerke zusammen mit einem örtlichen Handwerksbetrieb (Marktpartner) ein neues Erdgas-Heizgerät bei Ihnen zuhause. Sie ersparen sich die hohen einmaligen Anschaffungskosten und wir sind als Eigentümer und verantwortlicher Betreiber für die regelmäßige Wartung, den Schornsteinfeger und etwaige Reparaturen zuständig. Dafür bezahlen Sie eine monatliche Pauschale und das verbrauchte Erdgas.
Wärme plus ist ein moderner Komplettservice, der alle Leistungen rund um Ihre neue Heizung umfasst:
- Einbau und Finanzierung eines modernen Heizgerätes (auf Wunsch inklusive Solaranlage)
- Schornsteinanpassung und Demontage der Altanlage
- Regelmäßige Wartung und etwaige Reparaturen
- 24-Stunden-Notdienst
- Kosten für Schornsteinfegerarbeiten
Ihre monatlichen Kosten setzen sich zusammen aus:
- Monatspauschale (GP 1) für die Erdgasheizung (Höhe ist abhängig vom Angebot Ihres Installateurs): 14,00 € pro 1.000 € Investitionssumme
- Arbeitspreis (AP) für das Erdgas: Buchholz Grün-Gas 17,49 Cent/kWh (brutto)
- Grundpreis 2 (GP 2) für die Erdgaslieferung: Buchholz Grün-Gas 128,40 €/Jahr (brutto)
Im vorstehend genannten Arbeits- und Grundpreis ist die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % enthalten.
Stand: 01.01.2023
Ihre Vorteile:
- Keine Investitionskosten, kein Risiko
- Keine Reparaturkosten
- Keine Wartungskosten
- Bis zu 30 % Heizkostenersparnis
So erhalten Sie Wärme plus:
Wenden Sie sich für weitere Informationen direkt an Ihre Stadtwerke:
Service-Rufnummer
Tel. 04181 / 208-219
edl@buchholz-stw.de
Wärme plus Vertragsdetails
Nachfolgend werden die Schwerpunkte und Rahmenbedingungen des Wärme plus-Vertrages erläutert.
Umfang
Die Stadtwerke errichten und betreiben im Gebäude des Kunden eine erdgasbetriebene Wärmeerzeugungsanlage ggf. mit solarthermischer Unterstützung der Warmwasser-erzeugung und/oder Heizwassererwärmung. Die Stadtwerke sind für die Laufzeit des Vertrages Eigentümer der Heizanlage.
Dimensionierung und technische Merkmale der Anlage ergeben sich aus dem Angebot des mit der Installation beauftragten Fachbetriebes nach gemeinsamer Abstimmung von Kunde und Stadtwerke. Die Stadtwerke liefern dem Kunden Heizwärme in Form von Warmwasser mit einer maximalen Vorlauftemperatur von 90°C. Alle erforderlichen Wartungen und Instandsetzungsmaßnahmen werden ohne weitere Berechnung von den Stadtwerken übernommen.
Errichtung der Anlage
Nach Erhalt der Auftragssumme des Kunden erteilen die Stadtwerke dem Fachbetrieb den Auftrag zur Errichtung der Anlage. Der Kunde vermietet an die Stadtwerke für die Errichtung und den Betrieb der Anlage für die Dauer des Vertrages in seinem Gebäude einen geeigneten Aufstellraum sowie ggf. für die Errichtung der Solaranlage eine geeignete Dachfläche.
Die Vermietung erfolgt gegen Zahlung eines Betrages von einmalig einem Euro, zu zahlen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. Es werden keine Nebenkosten erhoben.
Wärmelieferung und Betrieb der Anlage
Der Kunde verpflichtet sich die von den Stadtwerken gelieferte Wärme abzunehmen. Er ist berechtigt, seinen Bedarf auch unter Nutzung regenerativer Energiequellen zu decken.
Sollte eine solarthermische Anlage errichtet werden, verpflichten sich die Stadtwerke zur vorrangigen Wärmelieferung aus dieser Anlage. Neben dem Betrieb der Anlage übernehmen die Stadtwerke die Instandhaltung und Wartung der Anlage einschließlich notwendiger Entstörungsarbeiten. Bei Betrieb einer Solaranlage muss der Kunde im Rahmen des Machbaren Verschattungen z.B. durch Bäume oder Gebäude vermeiden.
Serviceleistungen der Stadtwerke
Mit dem Wartungsservice übernehmen die Stadtwerke während der Vertragslaufzeit evtl. notwendige Instandsetzungen einschl. anfallender Kosten. Gesetzlich vorgeschriebene Abgas- und Abgaswegeprüfung werden von den Stadtwerken ohne gesonderte Berechnung durchgeführt. Der Instandsetzungsservice beinhaltet alle notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen, einschließlich eines Austauschs der Anlage. Der Kunde trägt die Kosten der Maßnahmen, sollte ein Eigenverschulden durch z.B. Beschädigung oder Unbrauchbarmachung der Anlage vorliegen.
Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten werden grundsätzlich an Werktagen von 7.00 Uhr bis 16.30 Uhr durchgeführt. Im Falle einer Störung der Anlage wird dieser vom Kunden unverzüglich gemeldet. Die Beseitigung wird unverzüglich eingeleitet. Die Kosten hierfür tragen die Stadtwerke.
Vertragsbeginn, Dauer, Übernahme der Anlage
Der Vertrag kommt zustande sobald die Stadtwerke den vom Kunden unterzeichneten Vertrag bestätigen. Die Pflicht der Stadtwerke zur Wärmelieferung und des Kunden zur Abnahme und Bezahlung der Wärme beginnt mit erstmaliger Inbetriebsetzung.
Die Laufzeit beträgt zehn Jahre und verlängert sich um jeweils fünf Jahre, wenn der Vertrag nicht vorher mit einer Frist von neun Monaten schriftlich gekündigt wurde. Nach Beendigung des Vertrages kann die Anlage vom Kunden für den Sachzeitwert erworben werden.
Preise
Der Kunde zahlt ein monatliches Entgelt, welches sich zusammensetzt aus einem Grundpreis 1 (GP 1) für die Heizungsanlage, einem Grundpreis 2 (GP 2) für die Erdgaslieferung und einem Arbeitspreis (AP) für das verbrauchte Erdgas.
Der Grundpreis 1 richtet sich nach dem Investitionsvolumen; pro 1.000,- € Investitionsvolumen wird ein Faktor von 14,00 € brutto angesetzt. Der Grundpreis 2 beträgt nach dem Tarif Grün-Gas der Stadtwerke 128,40 €/Jahr brutto. Der Arbeitspreis beträgt 17,49 Cent/kWh.
Im vorstehend genannten Arbeits- und Grundpreis ist die Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7% enthalten.
Preise unterliegen der Anpassung, Stand: 01.01.2023