Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain buchholz-stadtwerke.de veröffentlichte Website der Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH sowie der damit verknüpften Subdomain portal.buchholz-stadtwerke.de für das Kundenportal.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemühen wir uns, alle unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Ihre Einhaltung wurde von uns zuletzt im Zeitraum von 10.01.2022 bis 14.01.2022 selbst geprüft. Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite mit den Anforderungen wie folgt vereinbar.


Erfüllte Anforderungen

  1. Struktur und semantische Auszeichnung nach WAI-ARIA (Accessible Rich Internet Applications Suite) Standard (W3C)
  2. Responsive Darstellung aller Struktur- und Designelemente.
  3. Vermeidung von Zugangsbarrieren durch Optimierung für alle modernen Browserversionen und Testing auf diversen Endgeräten sowie Simulation diverser Endgerätegrößen.
  4. Nutzung semantischer Auszeichnungen zur Navigation mit Bildschirmlesegeräten und weiteren Hilfsmitteln wie Tastaturnavigation.
  5. Vollständig skalierbare Schriftgröße verbessert die Nutzbarkeit von Vergrößerungssoftware und Kamerasystemen.
  6. Unterstützung von ARIA-Attributen. Auszeichnung der Inhalte mit ALT-Tags und TITLE-Tags.
  7. Strukturierung der Inhalte für verbesserten Lesefluss und einfache Verständlichkeit.
  8. Unterschiedliche Auslieferung der Bild- und Mediendateien (sofern anwendbar) zur breiten Unterstützung von Endgeräten und Darstellungsgrößen.
  9. Sparsamer Einsatz visueller Effekte ermöglicht leichteres Erfassen der Inhalte.
  10. HTML5 und CSS3 Markup Validation nach W3C-Standard.
  11. Reduzierung von Javascript zur Darstellung und Formung von Inhalten.
  12. Großzügige Verwendung von Weißraum zur besseren visuellen Differenzierung.
  13. Design-System mit Elementen die eindeutige Nutzungszuweisungen und Leseart besitzen und dies über die gesamte User-Journey beibehalten – vom Einstieg über die Produktauswahl bis hin zum Kundenportal.

Datum der Erstellung und der letzten Aktualisierung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 14. Januar 2022 erstellt.


Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern

Falls Sie uns bestehende Barrieren mitteilen, Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erhalten oder anderweitig Feedback geben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an mail@buchholz-stw.de


Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt im Streitfall keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Sie können die Schlichtungsstelle BGG direkt kontaktieren unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.