§14a EnWG: steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Die Energiewende im Stromnetz

Die Stromnetze in Deutschland sind aktuell noch nicht ausreichend auf die verstärkte Installation von Wärmepumpen und Wallboxen vorbereitet. Wenn z.B. abends zu viele Haushalte gleichzeitig ihr E-Auto laden, die Wärmepumpe einschalten und andere elektrische Verbrauchseinrichtungen betreiben, könnten lokale Netze überlastet werden. Der Gesetzgeber hat daher als Übergangslösung vorgesehen, dass die Netzbetreiber den Strombezug von privaten Wärmepumpen und Wallboxen künftig herunterregeln dürfen. Dafür müssen die Verbrauchseinrichtungen „steuerbar“ sein, d.h. die Drosselung des Strombezugs aus der Ferne technisch zulassen. Zum Ausgleich für die eventuelle zeitlich befristete Einschränkung profitieren die Betreiber bzw. betroffenen Haushalte von reduzierten Netzentgelten.

Damit das Dimmen möglich ist, müssen alle ab 2024 in Betrieb genommenen Wärmepumpen oder Wallboxen über diese technischen Voraussetzungen verfügen: ein „intelligentes Messsystem“ (Einbau durch den Messstellenbetreiber) sowie ein Energiemanagementsystem (Einbau durch den Anlagenerrichter). Der Einbau des auch Smart Meter genannten Messsystems muss jedoch nicht zeitgleich mit der Inbetriebnahme der steuerbaren Verbrauchseinrichtung erfolgen. Die betroffenen Haushalte werden vorab vom Messstellenbetreiber benachrichtigt.

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