Abwendungsvereinbarung

Bei Zahlungsschwierigkeiten: So vermeiden Sie die Anschluss-Sperrung.

Energie- oder Wasser-Kunden, die ihren Zahlungsverpflichtungen in den vereinbarten Fristen trotz Mahnungen nicht nachkommen, droht die Sperrung der Netzanschlüsse. Mit der Ankündigung des Termins zur Sperrung des Anschlusses bieten die Buchholzer Stadtwerke zugleich eine so genannte Abwendungsvereinbarung an. Dieses Angebot gilt befristet immer nur solange, wie die Anschlüsse noch nicht gesperrt wurden.

Die Abwendungsvereinbarung besteht aus einer Ratenzahlungsvereinbarung über den aufgelaufenen Zahlungsrückstand sowie dem Angebot einer Vereinbarung zur Fortsetzung der Belieferung auf Basis von Vorauszahlungen. Betroffene Kunden, die die Abwendungsvereinbarung schriftlich oder in Textform mit uns abschließen und den dort festgelegten Zahlungsverpflichtungen nachkommen, werden die Anschlüsse nicht gesperrt.

Ein Textmuster für eine Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Für ein klärendes Gespräch steht Ihnen unser Kundenservice immer gern zur Verfügung: Tel. 04181 / 208-0