Smart Meter
Intelligenz im Stromnetz
Moderne Messeinrichtungen wie z.B. digitale Stromzähler können durch eine Kommunikationseinheit zu intelligenten Messeinrichtungen (englisch: smart meter) aufgerüstet werden, um den Energieverbrauch laufend in Echtzeit zu erfassen und an Nutzer, Netzbetreiber oder Lieferanten zu übermitteln. Kunden erhalten so die volle Transparenz ihrer Energienutzung, um Einsparpotenziale zu identifizieren. Netzbetreiber können Lastspitzen besser erkennen, um Engpässe zu vermeiden und den Netzausbau zu optimieren.
Als fernauslesbare Zähler machen Smart Meter außerdem die jährliche Ablesung überflüssig und ermöglichen zukünftig die Nutzung variabler, z.B. tageszeitabhängiger Tarife. Damit führen sie Stromerzeuger und Verbraucher in einem „intelligenten Stromnetz“ zusammen.
Die Einführung der Smart Meter erfolgt gemäß gesetzlicher Vorgaben vorerst für Haushalte mit einem jährlichen Energieverbrauch von mehr als 6.000 kWh bzw. bei Erzeugern ab 7 kW installierter Leistung.
Moderne Messeinrichtung
§ 2 Nr. 15 MsbG
Messeinrichtung, die den tatsächlichen Verbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt
Smart-Meter-Gateway
§ 2 Nr. 19 MsbG
Kommunikationseinheit, die die Messeinrichtung in ein Kommunikationsnetz einbinden kann und Funktionalitäten zur Erfassung, Überarbeitung und Versendung von Daten verfügt
Intelligentes Messsystem (Smart Meter)
§ 2 Nr. 7 MsbG
... eine über ein Smart-Meter-Gateway in ein Kommunikationsnetz eingebundene Messeinrichtung zur Erfassung elektrischer Energie, die den tatsächlichen Energieverbrauch und die tatsächliche Nutzungszeit wiederspiegelt (und den BSI-RL entspricht)
Hier finden Sie weitere Informationen in Form ausführlicher Fragen-Antworten-Kataloge:
- Information der Bundesnetzagentur
- Information der Verbraucherzentrale