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Erdgas- und Wärmelieferungen ab 01.04.2024 wieder mit regulärer Umsatzsteuer

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Mit dem Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz hatte der Gesetzgeber Maßnahmen zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung beschlossen. Die Absenkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % war befristet vom 1. Oktober 2022 bis zum 31.03.2024.

Ab dem 01.04.2024 gilt für die Erdgas- und Wärmelieferung wieder der reguläre Steuersatz von 19%.

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