News, Aktuelles

Hier finden Sie News und aktuelle Meldungen der Buchholz Stadtwerke.

Wir warnen vor irreführenden Anschreiben privater Messstellenbetreiber!

Wichtige Mitteilung

ACHTUNG: Diese Schreiben wirken amtlich und fordern zu einem kurzfristigen Austausch der Stromzähler auf. Es handelt sich jedoch um Werbeaktionen privater Messstellenbetreiber – nicht um offizielle Mitteilungen der Stadtwerke Buchholz i.d.N. oder des Gesetzgebers.

Bitte beachten Sie: Wir, die Stadtwerke Buchholz i.d.N., stehen in keiner geschäftlicher oder vertraglicher Beziehung zur DMG Deutsche Messwesen GmbH oder Metrify Smart Metering GmbH.

Ihr zuständiger Ansprechpartner Gemäß Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) sind wir, die Stadtwerke Buchholz i. d. N. Das bedeutet: Nur von uns erhalten Sie offizielle Schreiben oder Informationen zum Zählertausch.

Wann der Einbau eines Smart Meters Pflicht ist - Ein verpflichtender Einbau eines intelligenten Messsystems (Smart Meter) ist derzeit nur in folgenden Fällen vorgeschrieben:

  • bei einem jährlichen Stromverbrauch über 6.000 kWh
  • bei steuerbaren Verbrauchseinrichtungen (z. B. Wärmepumpen, Wallboxen), die ab dem 01.01.2024 in Betrieb sind (§ 14a EnWG)
  • bei Anlagen mit mehr als 7 kW Leistung (z. B. Photovoltaikanlagen)

Für alle anderen Haushalte besteht momentan keine Pflicht, auf ein intelligentes Messsystem umzusteigen.

Regulärer Zähleraustausch

Auch bei einem regulären Zählertausch durch uns entstehen keine zusätzlichen Installationskosten, entgegen der Darstellung in manchen Werbeschreiben.

Informationen und Kontakt

Zuverlässige Informationen zum Thema Smart Meter finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de/Metering

Bei Rückfragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung:

Stadtwerke Buchholz in der Nordheide GmbH
Maurerstraße 10
21244 Buchholz i.d.N.
Tel. 04181 / 208-0
Fax 04181 / 208-299
Öffnungszeiten: Mo–Do 08.00–18.00 Uhr, Fr 08.00–15.00 Uhr

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