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Anpassung der Energiepreise zum 1. Januar 2024

Kundeninformation

Am 15.11.2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Übertragung von Geldern, die ursprünglich für die Bewältigung der Corona-Krise gedacht waren, in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) für verfassungswidrig. Die Bundesregierung musste daraufhin kurzfristig ihren Haushaltsplan für 2024 ändern und Einsparungen vornehmen. Davon sind auch die Energiekunden betroffen:

  • Die CO2-Abgabe für die Energieerzeugung aus fossilen Quellen steigt von ursprünglich geplanten 40 Euro auf 45 Euro pro Tonne CO2. Für Kunden steigt der CO2-Preis für das Jahr 2024 damit statt auf 0,6348 auf jetzt 0,8163 Cent je Kilowattstunde.
  • Die Gasspeicherumlage steigt von 0,145 Cent/kWh auf 0,186 Cent/kWh.
  • Die staatlichen Zuschüsse zu den Übertragungsnetzentgelten wurden gestrichen. Für die Kunden steigen damit die Netzentgelte von 7,87 Cent/kWh auf 8,42 Cent/kWh.
  • Die so genannte § 19 StromNEV-Umlage steigt von 0,403 Cent/kWh auf 0,643 Cent/kWh. Mit der Umlage werden die Mindereinnahmen der Netzbetreiber durch die Netzentgeltentlastung der stromintensiven Industrie ausgeglichen.

Unsere Kunden, die von der Preisanpassung betroffen sind, erhalten demnächst ein separates Schreiben mit den neuen Tarifen.

Mit der Jahresabrechnung 2023 erstellen wir gleichzeitig die neue Abschlagsberechnung für die monatlichen Abschläge im Jahr 2024.

Die Buchholzer Stadtwerke haben vollstes Verständnis für die Sorgen unserer Kunden um die Stabilität der Energiepreise. Als gemeinwohlorientiertes Unternehmen tun wir alles dafür, um faire Preise zu ermöglichen. Die aktuelle Preisanpassung folgt ausschließlich den Vorgaben des Gesetzgebers.

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