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Bekanntmachung zu Erdgas-Preisen in der Grundversorgung

Kundeninformation

Seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine befindet sich die Erdgasversorgung im Krisenmodus. Erheblich gestiegene Großhandelspreise sowie Lieferreduzierungen stellen die Energieversorger in Deutschland vor große Herausforderungen.

Auch Stadtwerke müssen für die ausgefallenen russischen Erdgasimporte Ersatzbeschaffungen am Markt zu deutlich höheren Preisen vornehmen. Mit einer Änderung des Energiesicherungsgesetzes hat die Bundesregierung die Einführung einer Gasbeschaffungsumlage beschlossen, um die wirtschaftliche Existenz der Versorger zu sichern.

Um zu verhindern, dass es im Winter zu einer Gasmangellage kommt, wurde außerdem eine Füllstandsvorgabe für Gasspeicheranlagen gesetzlich vorgeschrieben. Auch hier müssen die aktuell extremen Beschaffungskosten durch eine Speicherumlage abgesichert werden. Die neuen Umstände machen die Anpassung der Erdgaspreise auch bei den Buchholzer Stadtwerken erforderlich.

Die folgende Bekanntmachung zeigt Ihnen die ab 1.10.2022 geltenden Erdgas-Preise der Grundversorgungstarife:

Zur Abgrenzung der neuen Preise bitten wir um gesonderte Zählerstandablesung zum 30.09.2022 und Eingabe im Ableseportal unter https://ablesung.buchholz-stadtwerke.de/#/

Um hohe Nachzahlungen zu vermeiden, empfehlen wir die Abschlagsanpassung über unser Kundenportal Buchholz Plus: https://portal.buchholz-stadtwerke.de/powercommerce/ivu/fo/portal/

Das Einsparen von Energie ist der wichtigste Beitrag, den Sie zur Senkung Ihrer Energiekosten leisten können. Nutzen Sie die Infos des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz: https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Thema/energiespartipps.html

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