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EEG-Umlage entfällt ab 1. Juli 2022

Information für unsere Kunden

Mit dem Wegfall der EEG-Umlage sollen Stromkunden bei den zuletzt stark gestiegenen Energiekosten entlastet werden. Die Bundesregierung hat die ursprünglich für das nächste Jahr geplante Absenkung auf den 1. Juli vorgezogen.

Die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, wurde im Jahr 2000 eingeführt, um den Ausbau von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu fördern. Sie wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben und betrug zuletzt 3,723 Cent / kWh.

Die Buchholzer Stadtwerke empfehlen ihren Stromkunden, ihre Stromzähler zum 30.  Juni abzulesen und die Werte über das Online-Kundenportal Buchholz Plus an die Stadtwerke zu übermitteln. Bleibt die Zählerablesung aus, wird der Verbrauch bis 30. Juni in der nächsten Jahresrechnung rechnerisch ermittelt und entsprechend abgegrenzt.

Mit einem Anstieg der Strompreise ist in den kommenden Wochen und Monaten zu rechnen. Besonders die Beschaffungskosten sind für die Stromversorger in den letzten Monaten deutlich gestiegen. Die Buchholzer Stadtwerke empfehlen ihren Kunden deshalb, ihre monatlichen Abschlagszahlungen für die Stromlieferung trotz Wegfalls der EEG-Umlage nicht zu reduzieren.

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