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Gasbeschaffungsumlage wird nicht berechnet

Information für unsere Kunden

Ende September 2022 wurde von der Bundesregierung die geplante Weitergabe der Mehrkosten für die Ersatzbeschaffung von Gas in Form einer Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde (netto) zurückgenommen und die entsprechende Verordnung nach § 26 Energiesicherungsgesetz rückwirkend aufgehoben. Die Ersatzbeschaffungskosten sollen stattdessen direkt vom Staat getragen und aus einem Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds finanziert werden.

Darüber hinaus hat der Bundestag beschlossen, den Mehrwertsteuersatz für Gas- und Wärmelieferungen per 1. Oktober 2022 und bis 31. März 2024 befristet von 19 auf 7 Prozent zu senken. Das Gesetz tritt in Kraft, wenn es im Bundesgesetzblatt bekanntgemacht wird. Dies wird in den nächsten Tagen erwartet.

Die Buchholzer Stadtwerke werden die angekündigte Gasbeschaffungsumlage nicht abrechnen. Auf der Gasrechnung stehen somit ab Oktober 2,419 Cent pro Kilowattstunde weniger als noch vor kurzem angekündigt.

Eventuell bereits gezahlte erhöhte Abschläge werden korrekt verrechnet. Ebenso wird der Vorteil des gesunkenen Mehrwertsteuersatzes mit Wirkung ab 1. Oktober an die Kunden weitergegeben, sobald das Gesetz in Kraft tritt und die Vorgehensweise zur Abwicklung und Abrechnung durch den Gesetzgeber fixiert wurde.

Wir empfehlen unseren Kundinnen und Kunden, ihre Abschlagszahlungen dennoch nicht zu reduzieren, da die Lage am Energiemarkt (Beschaffungskosten) angespannt bleibt.

Außerdem möchten wir darauf hinweisen, dass Energiesparen zur Verhinderung einer Gasmangellage weiterhin wichtig bleibt.

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