News, Aktuelles
Hier finden Sie News und aktuelle Meldungen der Buchholz Stadtwerke.
Hintergrundinformationen zu den Thermografie-Überflügen in Buchholz
Aufgrund von Nachfragen zahlreicher Kunden zur stattgefundenen Thermografiebefliegung in Buchholz möchten wir an dieser Stelle weitere Hintergrundinformationen zum Thema geben:
Das Land Niedersachsen strebt an, in mehreren Zwischenschritten bis zum Jahr 2040 eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung zu realisieren. Gemäß des Niedersächsischen Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes und zur Minderung der Folgen des Klimawandels ist daher jede Kommune in Niedersachsen verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026 einen Wärmeplan zu erstellen und diesen anschließend weiterzuführen.
Grundlegender Teil einer solchen kommunalen Wärmeplanung ist zunächst eine umfassende Bestands- und Potenzialanalyse, bevor Szenarien für die künftige Wärmeversorgung in Buchholz und in der Region entwickelt sowie Handlungsstrategien und konkrete Maßnahmen festgelegt werden können.
Nach Feststellung des IST-Standes sollen nach Vorstellung des Gesetzgebers so z.B. Eignungsgebiete für bestimmte Wärmeversorgungskonzepte aufgezeigt werden können, Fehlplanungen dabei vermieden und die Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen insgesamt deutlich erhöht werden. Dies alles dient ohne Frage ausschließlich dem öffentlichen Interesse.
Hierzu sind viel mehr Daten erforderlich als die uns vorliegenden Verbräuche unserer Energiekunden, denn diese geben beispielsweise keine Auskunft über das Nutzungsverhalten und den realen Sanierungsstand der Gebäude und berücksichtigen auch nicht alternative Heizformen wie Pellets oder Öl.
Die Buchholzer Stadtwerke haben sich daher entschlossen, die Firma BSF Swissphoto GmbH mit einer Befliegung von Buchholz zur Erfassung von Thermalbildern zu beauftragen. Mit den gewonnenen Grundlagendaten werden nun Analysen zu Gebäudeeffizienz und Verbesserungspotenzialen sowie die Erstellung von Wärmekatastern und Wärmeverbrauchsprognosen möglich. Eine darüberhinausgehende kommerzielle Nutzung der Daten ist keinesfalls geplant!
Wir versichern Ihnen, dass für die Stadtwerke Buchholz i.d.N. GmbH der Datenschutz bei dieser Maßnahme oberste Priorität besitzt. Vor diesem Hintergrund werden die individuellen, grundstücksbezogenen Ergebnisse der Thermografiebefliegung nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben. Die individuellen Daten werden ausschließlich in der für die Visualisierung verwendeten, passwortgeschützen Softwareanwendung gespeichert, ebenfalls nicht veröffentlicht und nicht an Dritte weitergegeben.
Eine Auswertung der gewonnenen Daten erfolgt nur in hochaggregierter Form, Gebäude werden dabei i.d.R. in Clustern zusammengefasst. Somit ist kein Rückschluss auf einzelne Gebäude oder Grundstücke möglich.
Für die Befliegung wurden ausschließlich Thermal-Infrarot-Kameras verwendet. Die Auflösung der Bilddaten beträgt ca. 35 cm pro Pixel. Diese Rasterung lässt eine Identifizierung von Personen nicht zu, die Aufnahmen stellen somit auch keinen Eingriff in Persönlichkeitsrechte dar.
Ende letzter Woche hat BSF Swissphoto ein passendes Wetterfenster identifiziert und die Thermal-Infrarotaufnahmen sehr kurzfristig durchführen können. Deswegen konnte die Befliegung leider nur sehr kurzfristig auf unserer Homepage angekündigt werden.
Wir werden weitere Flüge, die stattfinden werden, rechtzeitiger ankündigen.
Wir empfehlen Ihnen zu der Thematik „Kommunale Wärmeplanung“ in jedem Fall die Einsicht in das NKlimaG unter:
(hierbei insbesondere Abschnitt Vier „Aufgaben der Kommunen“) sowie den
Endbericht zum Wärmekataster des Saarlands unter:
https://geoportal.saarland.de/article/Waermekataster/. Dort hat man die Erstellung eines Wärmekatasters bereits abgeschlossen, ein Niedersächsisches Wärmekataster sollte am Ende allerdings die gleichen Punkte umfassen.
Um die Kommunen bei der Erstellung der Wärmeplanung zu unterstützen, sieht das Land Niedersachen im Übrigen eine finanzielle Förderung vor: „Das Land weist den Kommunen nach Absatz 1 für die Wärmeplanung folgende Mittel zu: … „Für die Erstaufstellung in den Jahren 2024 bis 2026 jährlich einen Betrag in Höhe von 16.000 Euro zuzüglich 0,25 Euro je Einwohnerin oder Einwohner.“ (§20, Abs. 6, NKlimaG).
Die für die Flüge eingesetzten Gelder werden also nicht, bzw. nur zum Teil über die Kosten für Strom, Wasser und Gas refinanziert, sondern in erheblichen Umfang über Steuergelder.
Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung.