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Neuregelung bei An- und Abmeldung von Energieverträgen

Kundeninformation

Aktuell darf ein Stromanbieterwechsel – von der Auftragserteilung über die Prüfung der Daten, Meldung beim Netzbetreiber bis zur Bestätigung durch den neuen Lieferanten – bis zu drei Wochen dauern. Jetzt gibt die Bundesnetzagentur ab 6. Juni eine neue Frist vor, innerhalb derer ein Wechsel des Energielieferanten technisch vollzogen werden muss. Ziel ist, durch einen beschleunigten Wechselprozess den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und den Anbieterwechsel für die Kunden einfacher und schneller zu machen.

Den Beschluss der Bundesnetzagentur im Wortlaut

Nach der neuen Regelung muss der Stromlieferantenwechsel an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden abzuwickeln sein, d.h. die Energieversorger müssen in dieser Frist einem Wechsel zustimmen bzw. ihn bei vorliegenden Gründen wie z.B. fehlerhaften Kundendaten ablehnen. Die Kündigungsfristen bleiben wie vertraglich vereinbart bestehen.

Bisher konnte ein Umzug bis zu 6 Wochen rückwirkend erfasst werden. Ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- oder Abmeldungen nicht mehr möglich.

Mieter müssen deshalb darauf achten, Ihre Energieverträge rechtzeitig vor einem Umzug zu kündigen, da Stromkosten solange bezahlt werden müssen, bis der Vertrag endet – unabhängig davon, ob der Mieter in der Wohnung wohnt oder nicht. Bei Umzug sollte eine Abmeldung beim bisherigen Versorger stets vor dem Auszug und innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist erfolgen.

Nutzen Sie für den Fall eines Umzugs unseren Umzugsservice auf unserer Website:

https://buchholz-stadtwerke.de/umzugsservice.html

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